Der E-CHECK für Gewerbe und Industrie
Die Wirtschaft unter Strom:
Die Elektrotechnik ist im Gewerbe heute nicht mehr wegzudenken. Ob Kopierer, Computer, Maschinen, Antriebe oder Lüftungstechnik, überall sind elektronische Helfer am Werk. Wenn diese ausfallen, ist oft der gesamte Ablauf im Betrieb gestört – und das kann teuer werden!
Steht Ihr Betrieb unter Strom?
Gut, wenn damit Engagement, Teamgeist und Leistung gemeint sind. Weniger gut, wenn es den Zustand der Elektroinstallation betrifft. Es muss ja nicht immer gleich ein Brandschaden sein. Laut einem der größten Sachversicherer in Deutschland gehen Elektronikschäden zu über 30% auf Überspannung zurück.
Ihre Verantwortung.
Als Geschäftsführer und/oder Betriebsinhaber tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Angestellten und Kollegen. Daher sollte deren Sicherheit oberste Priorität genießen.
Sollte aber wider Erwarten doch ein Schadensfall eintreten, ist das erste, was Ihre Versicherung fragt:
Deshalb gibt es strenge gesetzliche Vorschriften für regelmäßige Prüfungen in Gewerbebetrieben. Im Schadensfall muss der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden. Bei Gewerbetreibenden gilt diese Nachweispflicht gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.
Anlagen Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre |
auf ordnungsgemäßen Zustand |
Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700 |
1 Jahr |
auf ordnungsgemäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) |
Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen) | 1 Monat |
auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstand-Messung) |
Elektrofachkraft oder elektro-technisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in stationären Anlagen - in vorrübergehend stationären Anlagen |
6 Monate arbeitstäglich |
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |